Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angebote zur Förderung gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für ältere Menschen

Die Gemeinden können zur Förderung der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe für ältere Menschen Angebote schaffen, um die gesellschaftliche und soziale Inklusion und Interaktion älterer Menschen zu unterstützen und niederschwellige Vernetzungsmöglichkeiten anzubieten.