Schutz der Gletscher
Im Bereich von Gletschern und ihren Einzugsgebieten ist jede nachhaltige Beeinträchtigung der Landschaft verboten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz der Gletscher
Im Bereich von Gletschern und ihren Einzugsgebieten ist jede nachhaltige Beeinträchtigung der Landschaft verboten.