Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich

Die Aufgaben nach , und , die Ausübung der Anhörungsrechte und die Befassung des Umweltschutzausschusses nach den und 4, 36 Abs 1 letzter Satz, die Ausübung von Parteirechten nach sowie die Aufgaben nach sind von Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.