Parteistellung
In den Verfahren gemäß und haben - neben dem Betreiber – Parteistellung:
a) Personen gemäß und Organisationen gemäß , die eine Umweltbeschwerde eingebracht haben;
b) jene in genannten Personen und jene im genannten Organisationen, die innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß schriftlich erklärt haben, dass sie am Verfahren als Partei teilnehmen wollen.
