Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteistellung

In den Verfahren gemäß und haben - neben dem Betreiber – Parteistellung:

a) Personen gemäß und Organisationen gemäß , die eine Umweltbeschwerde eingebracht haben;

b) jene in genannten Personen und jene im genannten Organisationen, die innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß schriftlich erklärt haben, dass sie am Verfahren als Partei teilnehmen wollen.