XIa. Abschnitt
Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Ziele
Dieser Abschnitt regelt auf der Grundlage des Verursacherprinzips Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
XIa. Abschnitt
Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Ziele
Dieser Abschnitt regelt auf der Grundlage des Verursacherprinzips Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume.