Untergliederung
(1) Ein Biosphärenpark ist, entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeiten, in folgende Zonen zu untergliedern:
a) Naturzone,
b) Pflegezone,
c) Entwicklungszone.
(2) Eine kartographische Darstellung des Biosphärenparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden, die Anteil am Biosphärenpark haben, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
