Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Räumliche Ausstattung der Anstalt

Die Landesregierung hat der Anstalt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Liegenschaften, Bauwerke und Räumlichkeiten im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.