Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung des Dienstnehmers

gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Kündigungs- und Entlassungsschutz nicht vor der Geburt des Kindes beginnt.