Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung des Dienstnehmers
gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Kündigungs- und Entlassungsschutz nicht vor der Geburt des Kindes beginnt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung des Dienstnehmers
gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Kündigungs- und Entlassungsschutz nicht vor der Geburt des Kindes beginnt.