Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.