Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlscheine

Jedes gewählte Mitglied der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlbehörde den Wahlschein, der es zum Eintritt in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer berechtigt.