Wahlzeit
Der Beginn und die Dauer der Stimmabgabe (Wahlzeit) ist so festzusetzen, daß die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert wird. Die Wahlzeit für die Stimmabgabe vor dem Wahltag gemäß ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahlzeit
Der Beginn und die Dauer der Stimmabgabe (Wahlzeit) ist so festzusetzen, daß die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert wird. Die Wahlzeit für die Stimmabgabe vor dem Wahltag gemäß ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.