Zahl der zu wählenden Mitglieder
In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer werden 36 Mitglieder gewählt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahl der zu wählenden Mitglieder
In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer werden 36 Mitglieder gewählt.