Datenverarbeitung
Die Landwirtschaftskammer ist berechtigt, die zur Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Landwirtschaftskammer ist berechtigt, die zur Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.