Kammerbeiträge
Ein Kammerbeitrag ist von den im angeführten Mitgliedern der Landwirtschaftskammer zu entrichten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Kammerbeiträge
Ein Kammerbeitrag ist von den im angeführten Mitgliedern der Landwirtschaftskammer zu entrichten.