Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. A b s c h n i t t

Finanzgebarung

Kostenaufwand

Der Kostenaufwand der Landwirtschaftskammer gliedert sich in den Aufwand

a) für die landwirtschaftliche Berufsvertretung,

b) zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich.