Vollversammlung
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern, die auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollversammlung
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern, die auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.