Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungswerber

Gefördert werden dürfen alle natürlichen und juristischen Personen, sofern die zu fördernde Maßnahme oder das zu fördernde Vorhaben der Erreichung der Ziele nach dient und den Grundsätzen nach entspricht.