Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit Abs 1a nichts anderes bestimmt, am 1. Juli 1997 in Kraft.

(1a) , 3 und 4 treten am 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Die Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt.