Förderungsantrag
Förderungen dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Antrages des Förderungswerbers gewährt werden. Die Landesregierung kann Ausnahmen von dieser Verpflichtung genehmigen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Förderungsantrag
Förderungen dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Antrages des Förderungswerbers gewährt werden. Die Landesregierung kann Ausnahmen von dieser Verpflichtung genehmigen.