Verpflichtungserklärung
Der Vertragsbedienstete hat beim Dienstantritt folgende Erklärung zu unterfertigen: „Ich verspreche, die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Kärnten zu befolgen und alle mit meinem Dienst verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen.“
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
