Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub

Der Vertragsbedienstete verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn er aus seinem Verschulden entlassen wird. Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung bleibt gewahrt.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.