Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung bestimmter Funktionen
bis 19 und 147 Abs. 5 bis 9 und 10a K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sind auf Vertragsbedienstete sinngemäß anzuwenden.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
