Einstufung bei Rückreihung
Der Vertragsbedienstete, der gemäß rückgereiht wird, ist in der neuen Entlohnungsklasse in die Entlohnungsstufe einzureihen, die ziffernmäßig der Entlohnungsstufe in der bisherigen Entlohnungsklasse entspricht.
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
