Abschnitt VII Reisegebühren
Reisegebühren
Für die Ermittlung der Reisegebühren gelten die Bestimmungen des IV. Teiles des K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sinngemäß.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
