Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die der Gemeinde und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind mit Ausnahme der Durchführung des Abgabenvollstreckungsverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.