Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landtagswahlordnung, LGBl Nr 207/1963, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 50/1965, 10/1969 und 6/1973, außer Kraft.