Wahlschein
Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlbehörde den Wahlschein, der ihn zum Eintritt in den Landtag berechtigt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahlschein
Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlbehörde den Wahlschein, der ihn zum Eintritt in den Landtag berechtigt.