Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlbehörden auf Gemeindeebene

Die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 gebildeten Wahlbehörden auf Gemeindeebene (Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörde, Fliegende Wahlkommission) haben die nach diesem Gesetz den Gemeindewahlbehörden, Sprengelwahlbehörden und fliegenden Wahlkommissionen obliegenden Aufgaben wahrzunehmen.