Wahlbehörden auf Gemeindeebene
Die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 gebildeten Wahlbehörden auf Gemeindeebene (Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörde, Fliegende Wahlkommission) haben die nach diesem Gesetz den Gemeindewahlbehörden, Sprengelwahlbehörden und fliegenden Wahlkommissionen obliegenden Aufgaben wahrzunehmen.
