Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. A b s c h n i t t

Erfassung der Wahlberechtigten

Wählerevidenz

Die im zentralen Wählerregister geführten Wählerevidenzen im Sinne des WEviG gelten als Wählerevidenz nach diesem Gesetz.