Anwesenheit
Zu einer Wahl ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages erforderlich. und gelten sinngemäß.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwesenheit
Zu einer Wahl ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages erforderlich. und gelten sinngemäß.