Frist zur Berichterstattung
Der Landtag kann jederzeit auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag eines seiner Mitglieder einem Ausschuß eine Frist zur Berichterstattung über einen ihm zugewiesenen Gegenstand stellen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Frist zur Berichterstattung
Der Landtag kann jederzeit auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag eines seiner Mitglieder einem Ausschuß eine Frist zur Berichterstattung über einen ihm zugewiesenen Gegenstand stellen.