Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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17. Abschnitt Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Privatschulen

Diese Verordnung gilt mit Ausnahme der bis 7 und, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in gleicher Weise für Privatschulen.