Verkündung
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Klassenvorstand in der Klasse anzuschlagen und im Klassenbuch zu vermerken.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Verkündung
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Klassenvorstand in der Klasse anzuschlagen und im Klassenbuch zu vermerken.