Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erziehungsmittel, Verwarnung

(1) Hinsichtlich der Erziehungsmittel gelten die Bestimmungen des sinngemäß.

(2) Wird eine Verwarnung ausgesprochen, kann zusätzlich ein Ausgeh- bzw. Urlaubsverbot verhängt werden.