Erziehungsmittel, Verwarnung
(1) Hinsichtlich der Erziehungsmittel gelten die Bestimmungen des sinngemäß.
(2) Wird eine Verwarnung ausgesprochen, kann zusätzlich ein Ausgeh- bzw. Urlaubsverbot verhängt werden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Erziehungsmittel, Verwarnung
(1) Hinsichtlich der Erziehungsmittel gelten die Bestimmungen des sinngemäß.
(2) Wird eine Verwarnung ausgesprochen, kann zusätzlich ein Ausgeh- bzw. Urlaubsverbot verhängt werden.