Lehrer und Begleitpersonen
Die Lehrer und Begleitpersonen haben die Schulveranstaltungen, an denen sie teilnehmen, zu beaufsichtigen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrer und Begleitpersonen
Die Lehrer und Begleitpersonen haben die Schulveranstaltungen, an denen sie teilnehmen, zu beaufsichtigen.