Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mehrtägige Veranstaltungen

Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/Schulstufe Ausmaß in Kalendertagen

An Schulen gemäß

1. Schulstufe 13

2. Schulstufe 13

3. Schulstufe 13

An Schulen gemäß

1. bis 4. Schulstufe insgesamt 8

An Schulen gemäß

1. Schulstufe 13

2. Schulstufe 8

3. Schulstufe 4

4. Schulstufe 15

An Schulen

gemäß insgesamt 3