Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.