Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.