Anwendung auf außerordentliche Schüler
Die Bestimmungen der bis 68 sind auf außerordentliche Schüler sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung auf außerordentliche Schüler
Die Bestimmungen der bis 68 sind auf außerordentliche Schüler sinngemäß anzuwenden.