Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

III. Hauptstück

Bestimmungen über die Ordnung

von Unterricht und Erziehung in den

Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Abgrenzung

Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten nicht für die privaten Berufs- und Fachschulen im Sinne des , denen das Öffentlichkeitsrecht nicht verliehen wurde.