Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuweisung von Schülern

Erfordert eine geringfügige Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl () eine Klassenteilung, darf die Schulbehörde die Zuweisung jener Schüler, auf die die Voraussetzungen des zutreffen, an eine in Betracht kommende andere Berufs- oder Fachschule, in der die Klassenschülerhöchstzahl übersteigenden Anzahl, verfügen, wenn dies aus Gründen einer zweckmäßigen und sparsamen Schulerhaltung notwendig ist.