Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gesetzlicher Schulerhalter

Gesetzlicher Schul-(Heim-)erhalter für öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie für Schülerheime, die diesen Schulen angegliedert sind, ist das Land.