Gesetzlicher Schulerhalter
Gesetzlicher Schul-(Heim-)erhalter für öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie für Schülerheime, die diesen Schulen angegliedert sind, ist das Land.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Gesetzlicher Schulerhalter
Gesetzlicher Schul-(Heim-)erhalter für öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie für Schülerheime, die diesen Schulen angegliedert sind, ist das Land.