Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kompetenzkatalog

Für jeden Schüler ist vom Schulleiter zu Beginn des ersten Schuljahres ein Kompetenzkatalog festzulegen, in welchem nach Maßgabe des Lehrplanes der jeweiligen Fachrichtung bestimmt wird, welche Kompetenzen der Schüler bei Abschluss der Fachschule aufweisen soll; die Schulbehörde hat durch Verordnung nähere Bestimmungen hierüber zu erlassen.