Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Neuschaffung von Dienststellen

Wird eine Dienststelle neu geschaffen, so hat die Zentralpersonalvertretung binnen sechs Wochen einen Dienststellenwahlausschuß für die neugeschaffene Dienststelle zu bestellen. Innerhalb von sechs Wochen nach der Bestellung des Dienststellenwahlausschusses ist die Wahl der Dienststellenpersonalvertretung (Vertrauensperson) für den Rest der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der Zentralpersonalvertretung auszuschreiben.