Innerbetriebliche Beförderung
Pflanzenschutzmittel dürfen in Betrieben nur so befördert werden, daß keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen oder für die Umwelt entstehen kann.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Innerbetriebliche Beförderung
Pflanzenschutzmittel dürfen in Betrieben nur so befördert werden, daß keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen oder für die Umwelt entstehen kann.