Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt Schlußbestimmungen

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen , , und - am 1. Jänner 1999 in Kraft, soweit sich nicht aus anderes ergibt.

(2) , , und treten am 1. Jänner 1999 in Kraft.