10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen , , und - am 1. Jänner 1999 in Kraft, soweit sich nicht aus anderes ergibt.
(2) , , und treten am 1. Jänner 1999 in Kraft.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen , , und - am 1. Jänner 1999 in Kraft, soweit sich nicht aus anderes ergibt.
(2) , , und treten am 1. Jänner 1999 in Kraft.