9. Abschnitt Abgabenbefreiung und Verweise
Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben
Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
9. Abschnitt Abgabenbefreiung und Verweise
Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben
Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.