Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Abschnitt Abgabenbefreiung und Verweise

Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben

Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.