Räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt
Die Landesregierung hat für eine dem jeweiligen Personalstand entsprechende räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt zu sorgen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt
Die Landesregierung hat für eine dem jeweiligen Personalstand entsprechende räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt zu sorgen.