Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertretung

Zur Vertretung der Anstalt ist jeder Geschäftsführer innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befugt. Soweit dieses Gesetz ein gemeinsames Vorgehen der Geschäftsführer vorsieht, sind sie gemeinsam vertretungsbefugt.