Vertretung
Zur Vertretung der Anstalt ist jeder Geschäftsführer innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befugt. Soweit dieses Gesetz ein gemeinsames Vorgehen der Geschäftsführer vorsieht, sind sie gemeinsam vertretungsbefugt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung
Zur Vertretung der Anstalt ist jeder Geschäftsführer innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befugt. Soweit dieses Gesetz ein gemeinsames Vorgehen der Geschäftsführer vorsieht, sind sie gemeinsam vertretungsbefugt.