Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungslegung und Jahresabschluss

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt wird, gelten für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss der KABEG die unternehmensrechtlichen Bestimmungen für Unternehmen sinngemäß.