In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Soweit möglich, sind die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen, sofern in nicht anderes bestimmt wird, bereits nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Gesetzes zu treffen.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. das Gesetz über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung und des Geschlechts (Kärntner Antidiskriminierungsgesetz – K-ADG), LGBl. Nr. 63/2004, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2020;
2. das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Landes- und Gemeindedienst (Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz – K-LGBG), LGBl. Nr. 56/1994, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2020.
(4) Die bis 49 treten mit 23. September 2018 in Kraft und sind anzuwenden auf:
1. Websites, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019;
2. alle anderen Websites ab dem 23. September 2020 und
3. mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021.
